AGB
Markus Gruber
Alpine Race&Conditioning
Pfaffenhofen 7
5760 Saalfelden
+43 650 9800489
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.
Grundlage aller mit der Person Markus Gruber (in der Folge „Veranstalter“), abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor. Unter „Leistungen und Camps“ sind alle von Markus Gruber durchgeführten Trainingseinheiten zu verstehen. Es handelt sich hierbei um Schneetrainingskurse, einzelne Schneetrainingseinheiten, Konditionstrainingskurse und auch einzelne Konditionstrainingseinheiten. Mit der Anmeldung zu einem SkiCamp stimmt die Teilnehmerin/der Teilnehmer bzw. die gesetzlichen Vertreter zu, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollinhaltlich verstanden zu haben und gelten diese Bedingungen als angenommen.
2.
Während der Teilnahme an den Ski Camps gelten die aktuellen Campregeln, welche unter Punkt 13 angefügt sind. Bei Zuwiderhandeln gegen die Campregeln kann der Ausschluss aus dem Camp erfolgen. In einem solchen Fall erfolgt keine Refundierung der Trainings-, Lift- oder Hotelkosten. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen/Teilnehmern werden zudem die gesetzlichen Vertreter informiert, welche die umgehende Abholung der Teilnehmerin/des Teilnehmers auf ihre Kosten zu veranlassen haben.
3.
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich weiters, während der Campteilnahme die einschlägigen Verhaltensregeln im Skisport (insbesondere die FIS-Regeln) einzuhalten und den Vorgaben des Trainers Folge zu leisten.
4.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Training Risiken durch das Skitraining/ Konditionstraining und andere im Rahmen des Campprogramms ausgeübte Tätigkeiten gegeben sind, welche auch durch größtmögliche Sorgfalt des Veranstalters nicht verhindert, werden können, wobei der Veranstalter nur für grobe Fahrlässigkeit haftet. Die Teilnahme an den Ski Camps erfolgt sohin auf eigenes Risiko.
5.
Zur Abdeckung der mit dem Skisport und den sonst im Rahmen des Campprogramms ausgeübten Tätigkeiten allgemein verbundenen Risiken und Gefahren ist von der Teilnehmerin/ vom Teilnehmer eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und dgl). Die Teilnehmerin/der Teilnehmer bestätigt bzw. die gesetzlichen Vertreter bestätigen für die Dauer des Campaufenthaltes eine gültige Versicherung im vorstehenden Sinne abgeschlossen zu haben. Mit der Anmeldung bestätigt die Teilnehmerin/der Teilnehmer, dass diese/ dieser körperlich und sportlich gesund und voll belastbar ist.
6.
Ski Camps werden durch den Veranstalter langfristig geplant. Daher kann es notwendig sein, Änderungen (Programm, Trainingsdisziplin, Trainingsgebiet, Campunterkünfte, etc.) vorzunehmen. Eine Änderung des Programms berechtigt die Teilnehmerin/den Teilnehmer weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag.
7.
Ein Anspruch auf Betreuung durch eine bestimmte Trainerin/einen bestimmten Trainer besteht nicht. Der Veranstalter ist bemüht, bei Ausfall einer Trainerin/eines Trainers immer eine Ersatztrainerin/einen Ersatztrainer zu stellen. Ein Wechsel der Trainerin/des Trainers berechtigt die Teilnehmerin/den Teilnehmer weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag. Der Veranstalter haftet nicht für das Nichterreichen eines bestimmten Trainings- und Unterrichtserfolges.
8.
Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ist bekannt, dass während des Campaufenthalts für schulische Zwecke sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen angefertigt werden. Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer erteilt bzw. die gesetzlichen Vertreter erteilen bereits an dieser Stelle ihre/ seine Zustimmung, dass diese gegebenenfalls für Werbezwecke des Veranstalters (Veröffentlichung auf der Homepage des Veranstalters, Facebook, Instagram etc.) unentgeltlich verwendet werden dürfen.
9.
Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die in das Trainingscamp mitgebracht werden. Die Kosten für Schäden am Eigentum der Campunterkünfte oder von im Eigentum des Veranstalters stehenden Sachen, die nachweislich auf das Fehlverhalten einer Teilnehmerin/ eines Teilnehmers zurückzuführen sind, sind von der Teilnehmerin/ vom Teilnehmer bzw. von den gesetzlichen Vertretern zu tragen. Für Schäden durch Dritte wird nicht gehaftet.
10.
Bei Stornierung einer Anmeldung zu einem Ski Camp gelten die von Markus Gruber angegebenen Stornobedingungen: 10 a. Stornierung eines Camps durch den Teilnehmer bis 14 Tage vor Camp/ Trainingsbeginn: Es erfolgt eine 100% Refundierung der Trainings-, Lift- oder Hotelkosten (falls über Markus Gruber (Alpine Race&Conditioning) gebucht) mittels Gutschrift. 10 b. Stornierung eines Camps durch den Teilnehmer bis 7 Tage vor Camp/ Trainingsbeginn: Es erfolgt eine 50% Refundierung der Trainingskosten, Liftkosten mittels Gutschrift. Für die Hotelkosten erfolgt keine Refundierung. 10 c. Stornierung eines Camps durch den Teilnehmer bis 4 Tage vor Camp/ Trainingsbeginn bzw. unentschuldigte Nichtteilnahme an einem gebuchten Camp: Es erfolgt keine Refundierung der Trainingskosten, Lift- oder Hotelkosten. Ausnahmen bilden eine kurzfristig aufgetretene Verletzung, Krankheit unter Vorweisung eines ärztlichen Attests. In diesem Fall erfolgt eine 20% Refundierung der Trainingskosten, Liftkosten mittels Gutschrift. Für die Hotelkosten erfolgt keine Refundierung.
11. Der Veranstalter kann insbesondere in folgenden Fällen ein Camp vor dem geplanten Beginn absagen bzw. ein Camp frühzeitig beenden:
• bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: Ein Camp findet nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen statt.
Bei einer ungenügenden Anzahl an Anmeldungen kann der Veranstalter das Camp bis längstens sieben Tage vor Beginn absagen;
• bei außergewöhnlichen Umständen: Wenn die Durchführung eines Camps infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, Epidemie etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist oder wenn das Training aus anderen Gründen, die nicht in der Sphäre des Veranstalters liegen (schlechtes Wetter, Wind, aus Witterungsgründen geschlossene Liftanlagen, etc.) entfällt, kann der Veranstalter ein Camp ohne an eine Frist gebunden zu sein absagen bzw. frühzeitig beenden.
In diesen Fällen erfolgt keine Refundierung der Trainings-, Lift- oder Hotelkosten.
Weitere Ansprüche jeglicher Art (Reise- und/oder Übernachtungskosten, sonstigen (Mehr)Kosten, sowie Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle, etc.) sind ausgeschlossen.
12. Für allfällige Streitigkeiten wird ausschließlich der Anwendung österreichischen Rechts, mit jeweils für den Sitz unserer Gesellschaft zuständigen österreichischen Gerichtes vereinbart.
13. Campregeln Markus Gruber (Alpine Race&Conditioning):
Diese Regeln gelten ausnahmslos für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
1. Während des Camps/ Trainingskurses ist den Anweisungen der Trainerinnen/Trainer unbedingt Folge zu leisten.
2. Während des gesamten Camps ist der Konsum von Nikotin, Alkohol, Snus, Drogen etc. strengstens verboten.
3. Eigenmächtiges Entfernen aus der Gruppe insbesondere während des Skitrainings ist verboten. Vor Verlassen der Gruppe als auch nach der Rückkehr ist eine Trainerin/ein Trainer zu verständigen.
4. Disziplin und Ordnung sind unbedingt einzuhalten (geordnetes Anstellen bei den Liftanlagen, angemessenes Verhalten in den Liftanlagen und in den Campunterkünften)
5. Wird die Campunterkunft verlassen, ist sowohl vor Verlassen als auch nach der Rückkehr eine Trainerin/ein Trainer zu verständigen. Jeder Verstoß gegen diese Campregeln kann einen Ausschluss aus dem Camp zur Folge haben. In einem solchen Fall erfolgt keine Refundierung der Trainings-, Lift- oder Hotelkosten. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen/Teilnehmern werden zudem die gesetzlichen Vertreter informiert, welche die umgehende Abholung der Teilnehmerin/des Teilnehmers auf ihre Kosten zu veranlassen haben. Mit einer Anmeldung zu einem Ski Camp erkenne ich obenstehende Regeln an
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